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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Verein Deutsche Turnfeste e.V. zum Internationalen Deutschen Turnfest Leipzig 2025

(Stand: 12.05.2024)

 

§1 Geltungsbereich 

Diese AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Ausrichter Verein Deutsche Turnfeste e.V., Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt am Main -nachfolgend kurz: Ausrichter- und dem anmeldenden Verein/der anmeldenden Institution -nachfolgend kurz: Verein- aus der Teilnahme an der Sportveranstaltung unter dem Titel „Internationales Deutsches Turnfest Leipzig 2025“ -nachfolgend kurz: Turnfest-. Bei Einzelpersonenanmeldungen z. B. für die Turnfestakademie -nachfolgend kurz: TFA- wird der Vertrag zwischen dem Ausrichter und der Einzelperson geschlossen. 

Alle gewählten Leistungen werden nur zu den nachfolgenden AGB bearbeitet, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
Beim Erwerb von Eintrittskarten wird Vertragspartner des Vereins der Ticketing-Partner und es gelten ausschließlich die AGB des Ticketing-Partners, insbesondere hinsichtlich der Verbindlichkeit der Buchung oder Stornierungsmöglichkeiten. Veranstaltungen bzw. Angebote, die der Ausrichter nicht selbst durchführt, werden entsprechend im Turnfestprogramm gekennzeichnet. Hierzu zählen z. B. touristische  Angebote und Personenbeförderungsleistungen zu Lande und zu Wasser

 

§2 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses 
Der Ausrichter kann verschiedene Meldefristen festlegen. 

Mit Meldeschluss sind die gemeldeten Personen -nachfolgend kurz: Teilnehmende- mit allen gewählten Leistungen verbindlich gebucht.  

Abweichend hiervon erfolgt die verbindliche Buchung bei Einzelpersonenanmeldungen über den Button „Anmeldung abschließen“ des Online-Meldetool nachfolgend kurz: Meldetool.

Mit Versand der entsprechenden Buchungsbestätigung per E-Mail seitens des Ausrichters kommt das Vertragsverhältnis zustande. 

 

§3 Teilnahmebedingungen 
Am Turnfest können alle in- und ausländischen Vereine sowie Freizeit- oder Schulgruppen teilnehmen, die sich ordnungsgemäß über das Meldetool anmelden. Das Mindestalter zur Teilnahme an Wettkämpfen beträgt zwölf Jahre (Jahrgang 2013), es sei denn, es wurde im Programm Guide eine abweichende Regelung zum Teilnahmealter festgelegt. Es kann nur in den ausgeschriebenen Altersklassen gestartet werden, es sei denn, sie sind ausdrücklich „offen“ ausgeschrieben. Im Sinne des Fairplays, aber auch zur Vermeidung von gesundheitlichen Risiken, sollen alle Teilnehmenden nur in den Leistungsklassen bzw. Schwierigkeitsstufen starten, die sie mit regelmäßigem Training sicher bewältigen und ihr Gesundheitszustand es zulässt. Die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften ist für ausländische Teilnehmende nicht möglich, außer es wird im Programm Guide darauf hingewiesen. 

Individualbuchende können sich für die im Programm Guide gekennzeichneten Angebote über die Einzelpersonenanmeldung des Meldetool anmelden. Neben den Wettkämpfen gibt es zahlreiche Veranstaltungen sowie Informations- und Mitmachangebote, an denen auch Gäste sowie Zuschauende ohne vorherige Anmeldung teilnehmen können.
 

§4 Anmeldung 
(1) Für die Teilnahme am Turnfest gelten die im Turnfestprogramm genannten Konditionen. Die Meldung ist ausschließlich über das Meldetool möglich. Die Teilnahme setzt eine ordnungsgemäße Meldung der Teilnehmenden laut Turnfestprogramm unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der dortig erforderlichen Angaben innerhalb der Meldefrist und vor Überschreiten einer vom Ausrichter eventuell festgelegten Teilnehmenden-Höchstzahl (z. B. bei Wettkämpfen und Workshops der TFA) voraus.

(2) Der Meldende/Turnfest-Admin ist nur berechtigt Meldungen für den Verein durchzuführen, wenn er durch die Vertretungsberechtigten des Vereins hierzu ermächtigt wurde. 

(3) Der Meldende/Turnfest-Admin erklärt mit der Meldung, dass die auf der Meldung aufgeführten Teilnehmenden unter keinen gesundheitlichen Beschwerden leiden, die eine Teilnahme aus medizinischer Sicht als nicht empfehlenswert oder gesundheitsgefährdend erscheinen lassen.

(4) Es liegt einzig im Verantwortungsbereich des Teilnehmenden, unmittelbar vor Teilnahme an der Veranstaltung seinen Gesundheitszustand ärztlich und seinen Trainingszustand sportmedizinisch jeweils auf Tauglichkeit für eine Teilnahme an der Veranstaltung hin überprüfen zu lassen. Eine Teilnahme erfolgt auf eigenes gesundheitliches Risiko des Teilnehmenden.

(5) Der Ausrichter kann ein organisatorisches Limit (Mindest- und Maximalzahl der Teilnehmenden) festsetzen, welches im Turnfestprogramm oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Meldungen für die TFA, die das Limit überschreiten, werden auf einer Warteliste notiert. Liegen nicht ausreichend Meldungen vor, behält sich der Ausrichter das Recht vor, Leistungen nach Meldeschluss abzusagen. (Stornierungsregelung siehe §11 (7))

(6) Die Teilnehmenden des Turnfestes verpflichten sich die Hausordnungen der Veranstaltungsstätten sowie behördliche Anordnungen zu akzeptieren und umzusetzen.
Ebenso umzusetzen sind Anweisungen des Veranstalters, die sich aus der Sicherheitskonzeption ergeben. Die Vereinsmeldenden sind verpflichtet die AGB allen gemeldeten Teilnehmenden zur Kenntnis zu geben.

 

§5 Änderungen, Um- und Nachmeldungen nach Meldeschluss 

Soweit es sich nicht um eine verbindliche Einzelpersonenanmeldung handelt, sind Änderungen erfolgter Meldungen innerhalb der Meldefrist jederzeit kostenfrei im Meldetool möglich. 

Mit Meldeschluss werden die Buchungen verbindlich. 

Änderungen, Um- und Nachmeldungen sind nach Meldeschluss nicht mehr möglich.
 

§6 Rechnungsstellung 

Nach Ablauf der jeweiligen Meldefrist erhält jeder Meldende/Turnfest-Admin des Vereins eine Rechnung über die vorgenommene Meldung per E-Mail. 

Bei Einzelpersonenanmeldung erfolgt die Rechnungsstellung sofort per E-Mail. 

Die Angabe oder Änderung einer abweichenden Rechnungsanschrift nach Rechnungserstellung, oder der erneute Versand einer erstellten Rechnung, werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 6,00€ belegt, die von dem Meldenden/Turnfest-Admin zu tragen ist. 

 
§7 Zahlung 

Die Zahlung erfolgt für inländische Vereine und Individualbuchende per Bankeinzug im SEPA-Lastschriftverfahren. Mit der Buchung über das Meldetool erfolgt die Zustimmung zur SEPA-Einzugsermächtigung. Wird eine Rechnung mit abweichender Rechnungsanschrift gewünscht, ist die genaue Rechnungsadresse direkt in den dafür vorgesehenen Formularfeldern des Meldetool anzugeben.

Die Ankündigungsfrist des Lastschrifteinzuges wird verkürzt auf 2 Tage vor Fälligkeit. Das Fälligkeitsdatum steht auf der Rechnung. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/einen Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den darauffolgenden Werktag. Die Mandatsreferenz wird ebenfalls auf der Rechnung mitgeteilt.

Rücklastschriften, die durch eine Kontounterdeckung oder durch die Angabe einer falschen Bankverbindung durch den Meldenden/Turnfest-Admin verursacht wurden, werden mit einer Rücklastgebühr und erneuten Bearbeitung von 10,00€ belegt. Zusätzlich sind die Rücklastgebühren (die Gebühr variiert in Abhängigkeit des genutzten Geldinstitutes) von dem Meldenden/Turnfest-Admin zu tragen. 

Bei ausländischen Vereinen ist der Rechnungsbetrag ausschließlich durch Zahlung auszugleichen. 

Ist ein Lastschrifteinzug aus o.g. Gründen nicht möglich, ist die Rechnung unverzüglich bzw. zum angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. 

Der Ausrichter behält sich vor, Mahngebühren und Verzugszinsen für verspätete Zahlungen zu erheben.

 
§8 Turnfestunterlagen 

Die Turnfestunterlagen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang und nach Meldeschluss an die inländische Anschrift des Meldenden/Turnfest-Admin versendet. Sollte die Begleichung der Rechnung bis 4 Wochen nach Meldeschluss nicht erfolgt sein, sind die Turnfestunterlagen jeweils zu Händen des Meldenden/ Turnfest-Admin nach erfolgter Zahlung vor Ort beim Teilnehmenden-Management abzuholen. Die Zahlung ist bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang bei Abholung nachzuweisen. Bei ausländischen Vereinen, Institutionen und Einzelpersonen sind die Turnfestunterlagen jeweils zu Händen des Meldenden/Turnfest-Admin nach erfolgter Zahlung vor Ort beim Teilnehmenden-Management abzuholen.

 
§9 Festkarten  

Festkarten sind personengebunden und nicht übertragbar, eine Weitergabe und das Anfertigen von Kopien ist untersagt. Die Festkarte gilt nur zusammen mit einem gültigen Lichtbild-Dokument (z. B. Personal- oder Schülerausweis).

Änderungen auf der Festkarte dürfen nur vom Teilnehmenden-Management oder zu Wettkämpfen von den jeweiligen Wettkampfleitungen vorgenommen werden. Bei Verlust kann vor Ort beim Teilnehmenden-Management gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20,00€ eine neue Festkarte ausgestellt werden.
 
§10 Geltung der Festkarte 

Die Festkarte berechtigt, vorbehaltlich erschöpfter Kapazitäten, zum Besuch aller Veranstaltungen des Turnfests mit Ausnahme kostenpflichtiger Veranstaltungen und Angebote sowie Sonderveranstaltungen (siehe Turnfestprogramm).

 

§11 Allgemeine Informationen zu Stornierungen der Meldung  
(1) Krankheit 

Stornierungen nach Meldeschluss sind nur im Krankheitsfall gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich. In diesem Fall werden der Turnfestbeitrag und – falls gebucht – die Übernachtungskosten abzüglich 20,00€ Bearbeitungsgebühr je Stornierung erstattet. Rückzahlungsanträge sind vom Verein mit der ärztlichen Bescheinigung und der ungenutzten Festkarte bis spätestens 25. Mai 2025 an das Teilnehmenden-Management (Verein Deutsche Turnfest e.V.; OK Leipzig 2025; z.H. Teilnehmenden-Management; Elsbethstraße 19-25; 04155 Leipzig) zu richten (es zählt der Poststempel). Später eingehende Anträge werden nicht mehr bearbeitet. 

(2) Wettkämpfe 

Wettkampfstornierungen nach Meldeschluss sind nicht möglich. 

(3) Qualifikationswettkampf nach Meldeschluss 

Findet der Qualifikationswettkampf für die Deutsche Meisterschaft, das Bundesfinale Rendezvous der Besten oder das Bundesfinale Tuju-Stars erst nach Meldeschluss statt, ist dennoch, wenn die Absicht der Teilnahme besteht, die Meldung bis Meldeschluss vorzunehmen.
Im Falle einer nicht erfolgreichen Qualifikation kann die Meldung zum Turnfest bis zum 25. Mai 2025 storniert werden.
Rückzahlungsanträge sind vom Verein mit der ungenutzten Festkarte bis spätestens 25. Mai 2025 an das Teilnehmenden-Management (Verein Deutsche Turnfest e.V.; OK Leipzig 2025; z.H. Teilnehmenden-Management; Elsbethstraße 19-25; 04155 Leipzig) zu richten (es zählt der Poststempel). Später eingehende Anträge werden nicht mehr bearbeitet. 

(4) Ausfall in einer Gruppe/Mannschaft 

Fällt ein Teilnehmender einer Gruppe/Mannschaft aus, kann die Position durch einen anderen bereits gemeldeten Teilnehmenden kostenfrei ersetzt werden, sofern die jeweiligen Ordnungen dem nicht entgegenstehen. Eine Stornierung der Gruppenanmeldung ist nicht möglich.

(5) Wettkampftermin fällt mit gebuchten Workshop zusammen 

Im Fall einer Überschneidung von Wettkampftermin und Workshop ist eine Stornierung nicht möglich. Der Workshop-Platz kann an einen anderen bereits gemeldeten Teilnehmenden übertragen werden. Für die Bearbeitung durch den Ausrichter fällt für den Verein des übertragenden Teilnehmenden eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 6,00€ je bearbeiteten Teilnehmenden an.

(6) Gebuchte Wettkämpfe/Spielturniere fallen zusammen 

Im Fall einer Überschneidung von Wettkampftermin und Spielturnier ist eine Stornierung nicht möglich.

(7) Wettbewerb/Workshop kann auf Grund zu geringer Teilnahmezahl nicht stattfinden 

Sollte nach Meldeschluss nicht die Mindestteilnehmendenzahl erreicht worden sein, hat der Ausrichter das Recht, den Wettbewerb/Workshop abzusagen. In diesem Zusammenhang werden die entsprechenden Leistungen von der Buchung storniert und nicht berechnet. 

(8) Nichtantritt 
Bei Nichtantritt erfolgt keine Erstattung der Start- und Meldegebühren

(9) Erstattung 
Die Erstattungsbeträge werden erst nach dem Turnfest, und soweit diese anfallen unter Abzug der o. g. Bearbeitungsgebühr, spätestens 6 Wochen nach Beendigung des Turnfestes, auf das vom Verein bzw. Individualbuchenden angegebene Konto überwiesen.
Die Erstattung einer Bearbeitungsgebühr erfolgt in keinem Falle.

(10) Verhältnis AGB zu einzelnen Wettkampfordnungen 

Diese AGBs haben Vorrang vor den Wettkampfordnungen der einzelnen Sportarten. 

 

§12 Ausfall von Veranstaltungen auf Grund höherer Gewalt 

Ist der Ausrichter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Ausrichters.
 
§13 Versicherung und Haftung 
Beim Turnfest sind alle Teilnehmenden für ihre Sicherheit eigenverantwortlich. Die Nutzung aller Leistungen erfolgt auf eigenes Risiko. Der Ausrichter haftet nur für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden seiner Mitarbeitenden. Er haftet nicht bei einfacher Fahrlässigkeit und übernimmt keine Obhutspflicht, insbesondere für Gepäck, Garderobe, Geräte, Musikinstrumente oder ähnliche Gegenstände. Bei Unfällen der Teilnehmenden ist eine bestehende private oder Vereins-Unfall-bzw. Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen. Die Teilnehmenden haben für ausreichenden Krankenversicherungsschutz selbst zu sorgen.

Bei allen Veranstaltungen und Reisen, die der Ausrichter nicht selbst durchführt, übernimmt der Ausrichter keine selbständige Haftung z. B. für Unglücksfälle, Verspätungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten.

 
§14 Veröffentlichung von Bildern und Speicherung von Daten 

Im Rahmen des Turnfestes werden – wie bei anderen öffentlichen Veranstaltungen - Foto- und Videoaufnahmen zum Zweck der Berichterstattung erfolgen, sowie Ergebnislisten von Wettkampfveranstaltungen veröffentlicht werden. Die bei der Meldung angegebenen personenbezogenen Daten werden zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung gespeichert und zu Zwecken der Medienberichterstattung verarbeitet.

Die Rechtsgrundlage der Veröffentlichungen ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO (öffentliches Interesse) und Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO (berechtigtes Interesse des Unternehmens) sowie § 23 (1) KUG für die zustimmungsfreie Bildberichterstattung. 

Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO (Erfüllung eines Vertrags) und Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO (berechtigtes Interesse des Unternehmens).

 
§15 Erfüllungsort 
Vertraglicher Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Leipzig. 
 
§ 16 Gerichtsstand 
Gerichtstand ist Frankfurt am Main. 

 

§ 17 Salvatorische Klausel 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.